Die auch unter dem Menüpunkt „Texte“ vorhandenen Textdokumente Anhang ZC 8a und Anhang ZC 8b wurden hier in die Auskunftsanwendung integriert.
Im Anhang ZC 8b werden die bestehenden Antidumping- und Ausgleichszölle aufgeführt. Der Antidumping- bzw. Ausgleichszoll kann dabei für ein Land bzw. bestimmte Firmen eines Landes gelten. Im Fall einer Einschränkung auf bestimmte Firmen ist der Antidumping- bzw. Ausgleichszoll immer an einen Zusatzcode gekoppelt. Der Antidumping- bzw. Ausgleichszoll kann vorläufig bzw. endgültig festgesetzt sein (Spalte „v/e“).
Bei der Suche ist der maßgebende Zeitpunkt immer anzugeben. Dieser ist änderbar mit dem zuletzt erfassten Datum vorbelegt.
Zusätzlich müssen Sie:
• über eine Auswahlliste, die alle Länder umfasst, zu denen es zum ausgewählten maßgebenden Zeitpunkt einen Antidumping- bzw. Ausgleichszoll gibt, das von Ihnen gesuchte Land auswählen, sofern keine Codenummer eingegeben wurde,
oder
• anhand einer Codenummer suchen, sofern kein Land aus der Auswahlliste ausgewählt wurde. Die Suche nach der Codenummer ist auch teilqualifiziert möglich, wobei mindestens die Eingabe eines 4-Stellers (Position) erfolgen muss.
Zusätzlich können Sie:
• nach einem bestimmten Zusatzcode suchen. Dabei kann der Zusatzcode als Suchkriterium nur in Zusammenhang mit dem Land und/oder der Codenummer angegeben werden.
• nach einer bestimmten Firma (Name) suchen. Dabei kann der Name der Firma (auch teilqualifiziert) als Suchkriterium nur in Zusammenhang mit dem Land und/oder der Codenummer angegeben werden.
Nach Betätigen der Schaltfläche „Suche starten“ bekommen Sie das Suchergebnis in Tabellenform aufsteigend sortiert nach der Codenummer, sofern zuvor ein Land eingegeben wurde bzw. nach dem Land, wenn zuvor eine Codenummer eingegeben wurde
Unabhängig vom Suchergebnis können die Erläuterungen zum Anhang ZC 8b auch über den Tooltipp „Antidumping- und Ausgleichsmaßnahmen“ aufgerufen werden.