Übersicht Maßnahmen

 

Diese Seite bietet Ihnen eine Abgrenzung von Maßnahmen zwischen Codelinien.

Die Übersicht Maßnahmen steht Ihnen über das Menü Recherche zur Verfügung.
Auf den Seiten Maßnahmen und Hinweise und Warennomenklatur können Sie auch ab der Positionsebene die Übersicht Maßnahmen über einen gleichnamigen Link zur gewählten Codelinie aufrufen. Die gesuchte Codelinie wird in der ersten Zeile angezeigt und zusätzlich durch Fettdruck hervorgehoben.

Haben Sie zu einer Codelinie über einen Link weitere Informationen (z.B. Länderausschluss) aufgerufen und gehen wieder über „zurück“ in dieses Fenster, wird die ausgewählte Codelinie in der ersten Zeile angezeigt und durch Fettdruck hervorgehoben.

In der Übersicht Maßnahmen wird eine Codelinie in nachfolgenden Hierachieebenen abgegrenzt. Den umfassendsten Überblick erhalten Sie, wenn Sie die Übersicht Maßnahmen zu einer Position aufrufen.

Bitte beachten Sie, dass hier nicht alle Maßnahmen angezeigt werden. Eine umfassende Anzeige aller Maßnahmen können Sie der Seite Maßnahmen und Hinweise entnehmen.

 

Im Bereich Einfuhr stehen Ihnen folgende Suchkriterien zur Verfügung:

     maßgebender Zeitpunkt

     Codenummer (mindestens Position erforderlich)

     Meursing-Zusatzcode

 

Im Bereich Ausfuhr stehen Ihnen folgende Suchkriterien zur Verfügung:

     maßgebender Zeitpunkt

     Warennummer (mindestens Position erforderlich)

     AE-Code

 

Das Ergebnis wird Ihnen in Tabellenform angezeigt.

 

Im Bereich Einfuhr können folgende Spalten gefüllt sein:

     Codelinie

     Anzahl Führungsstriche (Hierarchieebene)

     Nomenklaturtext

     Drittlandszoll

     Beschränkungen

 

Im Bereich Ausfuhr können folgende Spalten gefüllt sein:

     Warenlinie

     AE-Code

     Anzahl Führungsstriche (Hierarchieebene)

     Nomenklaturtext

     Ausfuhrerstattung

     Maßnahmen/Beschränkungen

 

Das „+“ vor einer Zeile bedeutet, dass es weitere Hierarchieebenen gibt, die durch Anklicken des „+“ geöffnet werden.

Den Spalten „Beschränkungen“ bzw. „Maßnahmen/Beschränkungen“ können Sie eventuelle Genehmigungspflichten und Verbote entnehmen. Im Klammerzusatz steht der Gebietscode des geographischen Gebiets, für das die Beschränkung gilt.