Dies ist die Startseite der Auskunftsanwendung. Hier können Sie über die Schaltflächen „zur Einfuhr“ und „zur Ausfuhr“ wählen, ob Sie den Einfuhr- oder Ausfuhrbereich der EZT-online Auskunftsanwendung aufrufen wollen.
Ihnen stehen die Links „Mitteilungen“, „Texte“ und „Hilfe“ zur Verfügung.
Im Feld „maßgeb. Zeitpunkt“ ist standardmäßig das Tagesdatum vorgegeben. Sie können den maßgebenden Zeitpunkt selbstverständlich ändern, indem Sie ein anderes Datum eingeben und die Schaltfläche „ändern“ betätigen.
Das einzugebende Datum kann sowohl in der Vergangenheit als auch in der Zukunft liegen. Geben Sie jedoch ein Datum ein, das nicht vor dem 01.01.1996 zurückliegt. Sie können zwar auch ein Datum vor dem 01.01.1996 oder einen Zeitpunkt, der in der Zukunft liegt, eingeben. In diesen Fällen ist jedoch nicht sichergestellt, dass die Ihnen angezeigten Informationen vollständig sind. Sofern im EZT-online entsprechende Daten gespeichert sind, werden diese dann jeweils zum ausgewählten Datum angezeigt. Der von Ihnen gewählte maßgebende Zeitpunkt bleibt solange erhalten, bis Sie diesen erneut ändern.
Sie können den maßgebenden Zeitpunkt auch auf den nachfolgenden Seiten als Suchkriterium ändern.