Auf diese Seite gelangen Sie aus dem Fenster „Übersicht LK/ZK“, indem Sie in der Tabellenspalte „Verordnung“ einen Link anklicken.

Hier wird Ihnen die Verordnung angezeigt, auf der die ausgewählte Maßnahme basiert. Die Verordnungsnummer ist mit einem Link versehen, welcher Sie auf die Seite http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm weiterleitet. Dort können Sie nach der entsprechenden Verordnung zu suchen. Wurde die Verordnung nach dem 01.01.1998 in einem Amtsblatt der Reihe L oder C veröffentlicht, werden Sie über den Link Verordnung direkt zum Inhaltsverzeichnis dieses Amtsblatts geführt. Von dort können Sie die Verordnung aufrufen.

 

Die Verschlüsselung einer Verordnungsnummer setzt sich folgendermaßen zusammen:

Beispiel R 04 0037 0

1. Verordnungsnummerpräfix

R: Verordnung/Empfehlung

D: Entscheidung/Richtlinie

A: Beitrittsakte, Umsetzung eines Protokolls

C: Entwurf

J: Urteil des Europäischen Gerichtshofes

2. Jahr der Veröffentlichung (zwei Stellen)

3. Nummer der Verordnung (vier Stellen)

4. Verordnungsnummersuffix (einstellig)

Mit Hilfe der letzten Stelle sollten z.B. unterschiedliche Gültigkeitszeiträume gespeichert werden. Derzeit werden auch unterschiedliche Anwendungsbereiche (z.B. Zollpräferenzen) gespeichert.