Auf dieser Seite haben Sie die Möglichkeit, Waren bis zur Endlinie einzureihen. Diese Seite steht Ihnen sowohl für den Bereich Einfuhr als auch für den Bereich Ausfuhr zur Verfügung. Die Ausfuhrerstattungsnomenklatur ist in die Warennomenklatur integriert.

Die Warennomenklatur wird auf einer Seite abgebildet. Unter „Ansicht“ können Sie wählen, ob die Unterteilung der Warennomenklatur anhand von Ordnern (ähnlich dem Explorer) oder mit Führungsstrichen dargestellt wird. Bei Aufruf der Anwendung ist standardmäßig die Option „Ordner“ eingestellt. Anstelle der Anzeige aller Abschnitte der Warennomenklatur kann diese auch abschnittsbezogen angezeigt werden. D.h. alle "überflüssigen" Abschnitte werden ausgeblendet.

Sie können die Ansicht ändern, indem Sie die gewünschte Option auswählen und anschließend die Schaltfläche „Suche starten“ anklicken. Diese Auswahl bleibt bestehen, bis Sie die Anwendung schließen bzw. eine andere Ansicht wählen. Die Einstellung auf dieser Seite wird automatisch auf der Seite Verbrauchsteuern übernommen. Ebenso wirkt sich eine dort getroffene Auswahl auf die Anzeige in diesem Fenster aus.

Über den Link „Allgemeine Vorschriften“ rufen Sie das gleichnamige Textdokument auf.

Sie haben die Möglichkeit, über das Feld „maßgeb. Zeitpunkt“ jederzeit den maßgebenden Zeitpunkt zu ändern. Bitte beachten Sie, dass der geänderte maßgebende Zeitpunkt erst durch Betätigen der Schaltfläche “Suche starten” übernommen wird.

Über das Feld „Codenummer“/„Warennummer“ können Sie gezielt nach einer Code- bzw. Warennummer (auch teilqualifiziert), im Ausfuhrbereich auch nach einem AE-Code, suchen. Die gesuchte Codenummer/Warennummer wird in der ersten Zeile angezeigt und zusätzlich durch Fettdruck hervorgehoben.

Bei Aufruf dieser Seite erhalten Sie eine Übersicht über alle Abschnitte der Warennomenklatur.

Vor jeder Codelinie befindet sich ein Hinweiszeichen (auf der Abschnittsebene ist dies immer ein „+“), das Ihnen anzeigt, dass es noch weitere Unterteilungen gibt. Bei der Ansicht „Ordner“ ist jede Codelinie zusätzlich mit einem Symbol (gelber Ordner) versehen.

Bei der Ansicht „Ordner“ wird zu jeder Codelinie der Text vollständig in einer Zeile angezeigt. Ist der Text länger als der sichtbare Bildschirminhalt können Sie den Text mit Hilfe eines Tooltipp ansehen: Sie führen den Mauszeiger auf den sichtbaren Text oder auf den Link und erhalten dadurch gelb unterlegt eine Kurzbeschreibung.

Durch das Anklicken des „+“ vor einer Codelinie öffnet sich eine weitere Hierarchieebene (Kapitelebene), die Ihnen eingerückt angezeigt wird. Aus dem „+“ wird ein „-“. Bei der Ansicht „Ordner“ öffnet sich der gelbe Ordner.

Nach Auswahl eines bestimmten Kapitels öffnet sich die dazugehörende Positionsebene.

Bis zur Positionsebene sind die einzelnen Warenlinien mit den entsprechenden Abkürzungen „ABS.“, „Kap.“ und „Pos.“ gekennzeichnet.

Ab der Positionsebene erhalten Sie bei der Ansicht „Ordner“ über den Hinweis „FS“ (= Führungsstrichebene) und einen Klammerzusatz [00], [01], [02] usw. einen Überblick über die Hierarchieebenen.

Bei der Ansicht „Führungsstriche“ wird dieser Hinweis in Führungsstrichen (-, --, ---,...) dargestellt.

Die über „+“ oder „-“ angewählte Zeile springt jeweils an den Seitenanfang.

Wenn Sie bis zu einer Codenummer / Warennummer / Ausfuhrerstattungsnummer eingereiht haben, verschwindet das „+“ bzw. „-“ Zeichen. In diesen Fällen handelt es sich um eine Endlinie.

Haben Sie auf der Seite Suchkriterien den Haken „Wechsel in Warennomenklatur“ gesetzt oder verzweigen Sie aus der Seite Stichwortverzeichnis, ist die Warennomenklatur bereits bis zu dieser Fundstelle geöffnet. Die gesuchte Codenummer /Warennummer wird in der ersten Zeile angezeigt und zusätzlich durch Fettdruck hervorgehoben.

Haben Sie zu einer Codenummer/Warennummer über den Link weitere Informationen (z.B. Maßnahmen) aufgerufen und gehen wieder über „zurück“ in dieses Fenster, wird die ausgewählte Codenummer/Warennummer in der ersten Zeile angezeigt und durch Fettdruck hervorgehoben.

 

Zur Einreihungsunterstützung stehen Ihnen zu den Abschnitten, Kapiteln, Teilkapiteln und Positionen die vorhandenen Anmerkungen und Erläuterungen als Link unter der jeweiligen Codelinie zur Verfügung. Über „Texte“ / „Inhaltsverzeichnis Erläuterungen“ bzw. „Inhaltsverzeichnis Anmerkungen“ können Sie zudem die Erläuterungen bzw. die Anmerkungen zu allen Abschnitten, Kapiteln und Positionen einsehen.

 

Ab der Kapitelebene können Sie über den Link „Maßnahmen“ die zu der gewählten Codelinie gespeicherten Maßnahmen auf der Seite Maßnahmen und Hinweise aufrufen.

Bitte beachten Sie, dass nur bei einer Endlinie alle Maßnahmen angezeigt werden.

Ab der Positionsebene stehen Ihnen zusätzlich die Links Pfad, Übersicht Maßnahmen und Übersicht Hinweise zur Verfügung, über die Sie eine Abgrenzung der gewählten Codelinie zu anderen Codelinien erhalten.

 

Neu ist die Anzeige der Kapitel 98 und 99. Diese werden, gem. der von TARIC vorgegebenen und national nicht änderbaren Struktur, unter Abschnitt XXI "Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten" angezeigt. Entgegen der Anzeige für die Kapitel 01 bis 97 gibt es nicht die Links "Anmerkungen", "Erläuterungen", "Übersicht Hinweise" und "Übersicht Maßnahmen", sondern den Link "Vorbemerkungen" bei allen Warenlinien. Darüber erfolgt der Aufruf der Vorbemerkungen des Statistischen Bundesamtes zu den Kapiteln.