Einfuhr

Einfuhr

Verbrauchsteuer – hier: Alkohol- und Alkopopsteuer:

Im Verbrauchsteuertarif für Alkoholsteuer (Verbrauchsteuercode 2000 ff.) und Alkopopsteuer (Verbrauchsteuercode 4000) wird mit Wirkung zum 01.03.2024 die Bemessungsgrundlage von „Hektoliter reinem Alkohol“ auf „Liter reinem Alkohol“ geändert. Beachten Sie hierzu bitte die ATLAS-Teilnehmerinfo 0554/23 vom 20. Dezember 2023 oder die ATLAS-Zollstelleninfo 0553/23 vom 20. Dezember 2023.

(Stand: 22.02.2024)

* * *

Die Links zu den Rechtsakten auf EUR-Lex, die ab dem 01.10.2023 veröffentlicht wurden, funktionieren derzeit nicht.

Es werden unzutreffend die älteren Links angezeigt. Wir arbeiten an einer Lösung.

Bis dahin gehen Sie bitte direkt auf https://eur-lex.europa.eu.

(Stand: 31.01.2024)

* * *

Die Anweisung P (Anhang C) ist mit Wirkung vom 11.12.2023 für Bosnien und Herzegowina (BA) aktualisiert worden.

(Stand: 19.01.2024)

* * *

Ausfuhr

Keine aktuellen Änderungen

* * *

Marktordnung

Keine aktuellen Änderungen

* * *

VuB (Einfuhr)

Verordnung (EU) 2024/590 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 07. Februar 2024 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 (siehe Amtsblatt der EU vom 20.02.2024, Reihe L).

Auf der Grundlage dieser Verordnung hat die EU-Kommission die TARIC-Maßnahmeart 726 „Einfuhrkontrolle von ozonabbauenden Stoffen“ in den TARIC neu integriert.

Die Integration ist mit Wirkung ab 11.03.2024 erfolgt.

Verordnung (EU) 2024/573 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 07. Februar 2024 über fluorierte Treibhausgase, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 (siehe Amtsblatt der EU vom 20.02.2024, Reihe L).

Auf der Grundlage dieser Verordnung hat die EU-Kommission die TARIC-Maßnahmeart 765 „Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen“ in den TARIC neu integriert.

Die Integration ist mit Wirkung ab 11.03.2024 erfolgt.

(Stand: 29.02.2024)

* * *

Die Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über persistente organische Schadstoffe (POP) regelt das Verbot über Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung von persistenten organischen Stoffen (siehe Amtsblatt der EU vom 25.06.2019, L169/45).

Auf der Grundlage dieser Verordnung hat die EU-Kommission die TARIC-Maßnahmeart 769 „Einfuhrkontrolle persistente organische Schadstoffe (POP)“ in den TARIC neu integriert. Die in dieser Verordnung genannten Ausnahmen vom Verbot des Inverkehrbringens können mit folgenden TARIC-Unterlagencodierungen erklärt werden:

Codierung

Text

Y 111

Einhaltung der Ausnahmen von dem Verbot gemäß Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1021

Y 112

Ausnahme von der Beschränkung gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2019/1021

Es ist die TARIC-Fußnote CD 733 zu berücksichtigen. Die Integration ist mit Wirkung ab 15.02.2024 erfolgt.

(Stand: 16.02.2024)

* * *

VuB (Ausfuhr)

Keine aktuellen Änderungen

* * *