Einfuhr und Ausfuhr
Auf der Seite
„Rechtsvorschrift“ funktioniert die Verlinkung zu den EU-Rechtsakten, die ab
dem 01.10.2023 auf EUR-Lex veröffentlicht wurden, aufgrund einer Umstellung bei
EUR-Lex derzeit nicht. Die EU-Kommission arbeitet an einer Lösung.
Bis dahin rufen Sie bitte die Rechtsakte direkt unter https://eur-lex.europa.eu
auf.
Eine Anleitung zur Entschlüsselung der Codierung der Rechtsakte finden Sie auf
der Seite „Rechtsvorschrift“ unter „Hilfe“.
(Stand: 21.11.2024)
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Einfuhr
Die
Anweisung P (Anhang C) ist mit Wirkung zum 01.01.2025 aktualisiert worden.
Ab 01.01.2025 gilt im Warenverkehr mit den Teilnehmerländern am Regionalen
Übereinkommen über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln
grundsätzlich das revidierte Regionale Übereinkommen. Da nicht alle Länder die
Änderungen rechtzeitig umsetzen konnten, gilt für das Jahr 2025 im Einzelfall
die bisherige Regelung weiter. Gleichzeitig gibt es Länder, die neben dem
revidierten Regionalen Übereinkommen auch noch die alten Regelungen als
Übergangsregeln parallel anwenden.
Zusätzlich können Präferenznachweise, die nach den bis 31.12.2024 geltenden
Regelungen ausgestellt worden sind, auch im Jahr 2025 im Rahmen ihrer
Gültigkeit für eine Präferenzgewährung anerkannt werden. Für diese Fälle sind
die Regelungen und Präferenznachweise in der Anweisung P (Anhang C) jeweils
kursiv dargestellt.
Für weitere Informationen siehe auch folgende Fachmeldung auf zoll.de:
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-Praeferenzen/WuP_Meldungen/2024/wup_regionales_uebereinkommen_2.html
(Stand: 02.01.2025)
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Ausfuhr
Keine aktuellen Änderungen
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Marktordnung
Keine aktuellen Änderungen
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VuB (Einfuhr)
Keine aktuellen Änderungen
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VuB (Ausfuhr)
Keine aktuellen Änderungen
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