Einfuhr

Einfuhr und Ausfuhr

Auf der Seite „Rechtsvorschrift“ funktioniert die Verlinkung zu den EU-Rechtsakten, die ab dem 01.10.2023 auf EUR-Lex veröffentlicht wurden, aufgrund einer Umstellung bei EUR-Lex derzeit nicht. Die EU-Kommission arbeitet an einer Lösung.
Bis dahin rufen Sie bitte die Rechtsakte direkt unter https://eur-lex.europa.eu auf.
Eine Anleitung zur Entschlüsselung der Codierung der Rechtsakte finden Sie auf der Seite „Rechtsvorschrift“ unter „Hilfe“.

(Stand: 21.11.2024)

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Einfuhr

Die Anweisung P (Anhang C) ist mit Wirkung zum 01.01.2025 aktualisiert worden.
Ab 01.01.2025 gilt im Warenverkehr mit den Teilnehmerländern am Regionalen Übereinkommen über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln grundsätzlich das revidierte Regionale Übereinkommen. Da nicht alle Länder die Änderungen rechtzeitig umsetzen konnten, gilt für das Jahr 2025 im Einzelfall die bisherige Regelung weiter. Gleichzeitig gibt es Länder, die neben dem revidierten Regionalen Übereinkommen auch noch die alten Regelungen als Übergangsregeln parallel anwenden.
Zusätzlich können Präferenznachweise, die nach den bis 31.12.2024 geltenden Regelungen ausgestellt worden sind, auch im Jahr 2025 im Rahmen ihrer Gültigkeit für eine Präferenzgewährung anerkannt werden. Für diese Fälle sind die Regelungen und Präferenznachweise in der Anweisung P (Anhang C) jeweils kursiv dargestellt.
Für weitere Informationen siehe auch folgende Fachmeldung auf zoll.de:
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-Praeferenzen/WuP_Meldungen/2024/wup_regionales_uebereinkommen_2.html

(Stand: 02.01.2025)

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Ausfuhr

Keine aktuellen Änderungen

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Marktordnung

Keine aktuellen Änderungen

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VuB (Einfuhr)

Keine aktuellen Änderungen

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VuB (Ausfuhr)

Keine aktuellen Änderungen

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