Allgemeine Beschreibung
Auf diese Seite gelangen Sie im Bereich „EZT-Online Einfuhr“ über die Menüpunkte „Recherche -> Übersicht -> Anhang ZC8b“.
Die auch unter dem Menüpunkt „Texte“ vorhandenen Textdokumente Anhang ZC 8a und Anhang ZC 8b wurden hier in die Auskunftsanwendung integriert.
Im Anhang ZC8b werden Ihnen die vorläufig oder endgültig festgesetzten Antidumping- bzw. Ausgleichszölle angezeigt. Der Antidumping- bzw. Ausgleichszoll ist immer zusätzlich zu anderen gültigen Zollsätzen zu erheben und kann für ein Land/ Gebiet bzw. auch nur für bestimmte landes-/ gebietsansässige Unternehmen gelten. Im Fall einer Einschränkung auf bestimmte Unternehmen ist der Antidumping- bzw. Ausgleichszoll immer an einen Zusatzcode (ZC) gekoppelt.
Unabhängig vom Suchergebnis können die Erläuterungen zum Anhang ZC 8b auch über den oben stehenden Link „Allgemeine Hinweise“ aufgerufen werden.
Beschreibung der Suchfunktion
maßgeb. Zeitpunkt |
Bei der Suche ist der maßgebende Zeitpunkt immer anzugeben. Diese wird von der Startseite „EZT-Online“ übernommen bzw. mit dem zuletzt von Ihnen erfassten Datum vorbelegt und kann hier geändert werden. |
Codenummer |
Die Codenummer ist nur dann zwingend anzugeben, sofern Sie im Feld „Geographisches Gebiet“ keine Angabe machen. Die Codenummer kann sowohl vollständig als auch unvollständig eingegeben werden (mindestens 4-stellig, maximal 11-stellig). |
Geographisches Gebiet, |
In diesem Feld ist nur dann ein ISO-alpha-2-Code
(Ländercode) zwingend anzugeben, sofern Sie im Feld „Codenummer“ keine
Angabe machen. |
ZC |
Sofern Ihnen ein Zusatzcode (ZC) bekannt ist, können Sie diesen hier zusätzlich zur Codenummer und/ oder zum geographischen Gebiet eingeben. Zusatzcodes sind für solche Fälle vorgesehen, in denen eine bestimmte Partei (Unternehmen) im Rahmen des Antidumping- oder Antisubventionsverfahrens individuell behandelt wird. |
Firma |
Sofern sie gezielt nach einem bestimmten Unternehmen suchen möchten, können Sie dieses hier (auch teilqualifiziert) zusätzlich zur Codenummer und/ oder zum geographischen Gebiet eingeben. |
|
Nach Betätigen dieser Schaltfläche bekommen Sie das Suchergebnis in Tabellenform angezeigt. |
Ergebnistabelle |
Innerhalb der Ergebnistabelle erfolgt eine Sortierung aufsteigend nach der Codenummer, sofern zuvor ein Land eingegeben wurde bzw. nach dem Land, wenn zuvor eine Codenummer eingegeben wurde. In der Spalte „ZC“ werden Ihnen die Zusatzcodes als blauer Link angezeigt, über den Sie auf der Seite „Zusatzcode mit Verordnungstext“ nähere Informationen inkl. der Fundstelle der entsprechenden Verordnung im Amtsblatt der EU einsehen können. Dort lässt sich das entsprechende Amtsblatt durch Anklicken der blauen Verordnungsnummer dann direkt öffnen. In der Spalte „v/e“ wird Ihnen durch den entsprechenden Buchstaben angezeigt, ob die Maßnahme vorläufig (= v) bzw. endgültig (= e) ist. In der Spalte „Zollsatz“ erscheint in einigen Fällen anstelle eines Zollsatzes zunächst der blaue Link „Weitere Informationen siehe Bedingungen“, über den sie entsprechende Angaben Aufrufen können. |