EZT-Online

 

Allgemeine Beschreibung

Auf der Startseite „EZT-Online Auskunftsanwendung“ stehen Ihnen die unten beschriebenen Menülinks „Mitteilungen“, „Texte“ und „Hilfe“ zur Verfügung

Über die Schaltflächen „zur Einfuhr“ und „zur Ausfuhr“ wählen, in welchem Bereich des EZT Sie suchen/ arbeiten wollen. Der blaue Anwendungstitel „EZT-Online“ ändert sich je nach Auswahl in „EZT-Online Einfuhr“ oder „EZT-Online Ausfuhr“ und ist gleichzeitig ein Link, über den Sie jederzeit zur Startseite „EZT-Online Auskunftsanwendung“ zurückkehren können.

Im Feld „maßgeb. Zeitpunkt“ ist das aktuelle Tagesdatum vorgegeben. Sie können den maßgebenden Zeitpunkt ändern, indem Sie ein anderes Datum eingeben und die Schaltfläche „ändern“ betätigen.
Das einzugebende Datum kann sowohl in der Vergangenheit als auch in der Zukunft liegen. Geben Sie jedoch ein Datum ein, das nicht vor dem 01.01.1996 zurückliegt. Sie können zwar auch ein Datum vor dem 01.01.1996 oder einen Zeitpunkt, der in der Zukunft liegt, eingeben. In diesen Fällen ist jedoch nicht sichergestellt, dass die Ihnen angezeigten Informationen vollständig sind. Sofern im EZT-Online entsprechende Daten gespeichert sind, werden diese dann jeweils zum ausgewählten Datum angezeigt. Der von Ihnen gewählte maßgebende Zeitpunkt bleibt solange erhalten, bis Sie diesen erneut ändern.
Sie können den maßgebenden Zeitpunkt auch auf den nachfolgenden Seiten als Suchkriterium ändern.