Rechtsvorschrift

 

Auf diese Seite gelangen Sie über den Link „Rechtsvorschrift“ unter „Weitere Informationen“.

Hierüber können Sie die Verordnung, auf der die Maßnahme basiert, einsehen.

Es werden Ihnen folgende Daten angezeigt:

      Verordnung (als Link)

      Gültigkeitsbeginn der Verordnung

      Amtsblatt (in dem die Verordnung veröffentlicht wurde)

      veröffentlicht am (Datum der Veröffentlichung des Amtsblattes)

      Seite (des Amtsblattes)

Die Verordnungsnummer führt Sie über einen Link zu EUR-Lex (Internet-Portal zum Recht der Europäischen Union; http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm) zur gewünschten Verordnung. Auf der Seite EUR-Lex werden Ihnen zur aufgerufenen Verordnung im Register „Verbundene Dokumente“ zusätzlich Änderungen, Berichtigungen und ggf. konsolidierte Fassungen angezeigt.

 

Die Verschlüsselung einer Verordnungsnummer setzt sich folgendermaßen zusammen:

einfuhr_verordnung_beispiel einfuhr_verordnung_beispiel.jpg

Mit Hilfe der letzten Stelle sollten z.B. unterschiedliche Gültigkeitszeiträume gespeichert werden. Derzeit erfolgt auch eine Speicherung unterschiedlicher Anwendungsbereiche (z.B. Zollpräferenzen).