Auf diese Seite gelangen Sie über den Link „Rechtsvorschrift“ unter „Weitere Informationen“.
Hierüber können Sie die Verordnung, auf der die Maßnahme basiert, einsehen.
Es werden Ihnen folgende Daten angezeigt:
• Verordnung (als Link)
• Gültigkeitsbeginn der Verordnung
• Amtsblatt (in dem die Verordnung veröffentlicht wurde)
• veröffentlicht am (Datum der Veröffentlichung des Amtsblattes)
• Seite (des Amtsblattes)
Die Verordnungsnummer führt Sie über einen Link zu EUR-Lex (Internet-Portal zum Recht der Europäischen Union; http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm) zur gewünschten Verordnung. Auf der Seite EUR-Lex werden Ihnen zur aufgerufenen Verordnung im Register „Verbundene Dokumente“ zusätzlich Änderungen, Berichtigungen und ggf. konsolidierte Fassungen angezeigt.
Die Verschlüsselung einer Verordnungsnummer setzt sich folgendermaßen zusammen:
einfuhr_verordnung_beispiel.jpg
Mit Hilfe der letzten Stelle sollten z.B. unterschiedliche Gültigkeitszeiträume gespeichert werden. Derzeit erfolgt auch eine Speicherung unterschiedlicher Anwendungsbereiche (z.B. Zollpräferenzen).