Rechtsvorschrift

 

Auf diese Seite gelangen Sie über den Link „Rechtsvorschrift“ unter „Weitere Informationen“.

Hierüber können Sie die Verordnung, auf der die Maßnahme basiert, einsehen.

Es werden Ihnen folgende Daten angezeigt:

•      Verordnung (als Link)

•      Gültigkeitsbeginn der Verordnung

•      Amtsblatt (in dem die Verordnung veröffentlicht wurde)

•      veröffentlicht am (Datum der Veröffentlichung des Amtsblattes)

•      Seite (des Amtsblattes)

Die Verordnungsnummer führt Sie über einen Link zu EUR-Lex (Internet-Portal zum Recht der Europäischen Union; http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm) zur gewünschten Verordnung. Auf der Seite EUR-Lex werden Ihnen zur aufgerufenen Verordnung im Register „Verbundene Dokumente“ zusätzlich Änderungen, Berichtigungen und ggf. konsolidierte Fassungen angezeigt.

 

Die Verschlüsselung einer Verordnungsnummer setzt sich folgendermaßen zusammen:

einfuhr_verordnung_beispiel einfuhr_verordnung_beispiel.jpg

Mit Hilfe der letzten Stelle sollten z.B. unterschiedliche Gültigkeitszeiträume gespeichert werden. Derzeit erfolgt auch eine Speicherung unterschiedlicher Anwendungsbereiche (z.B. Zollpräferenzen).