Auf diese Seite gelangen Sie aus dem Fenster „Übersicht LK/ZK“, indem Sie in der Tabellenspalte „Verordnung“ einen Link anklicken.
Hier wird Ihnen die Nummer der Verordnung angezeigt, auf der die ausgewählte Maßnahme basiert. Die Verordnungsnummer führt Sie über einen Link zu EUR-Lex (Internet-Portal zum Recht der Europäischen Union; http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm) zur gewünschten Verordnung. Auf der Seite EUR-Lex werden Ihnen zur aufgerufenen Verordnung im Register „Verbundene Dokumente“ zusätzlich Änderungen, Berichtigungen und ggf. konsolidierte Fassungen angezeigt.
Die Verschlüsselung einer Verordnungsnummer setzt sich folgendermaßen zusammen:
einfuhr_verordnung_beispiel.jpg
Mit Hilfe der letzten Stelle sollten z.B. unterschiedliche Gültigkeitszeiträume gespeichert werden. Derzeit erfolgt auch eine Speicherung unterschiedlicher Anwendungsbereiche (z.B. Zollpräferenzen).