Bei Maßnahmen, für die es einen Zusatzcode (ZC) gibt, gelangen Sie über einen entsprechenden Link auf diese Seite. Hier werden Ihnen folgende Daten angezeigt:
• Zusatzcodeart und -nummer
• Verordnungsnummer,
• Gültigkeitsbeginn des Zusatzcodes und der Verordnung,
• Amtsblatt, in dem die Verordnung veröffentlicht wurde, mit Seitenangabe und dem Datum der Veröffentlichung
• Zusatzcode-Text mit Langtext/ Erläuterung des Zusatzcodes
Die Verordnungsnummer führt Sie über einen Link zu EUR-Lex (Internet-Portal zum Recht der Europäischen Union; http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm) zur gewünschten Verordnung. Auf der Seite EUR-Lex werden Ihnen zur aufgerufenen Verordnung im Register „Verbundene Dokumente“ zusätzlich Änderungen, Berichtigungen und ggf. konsolidierte Fassungen angezeigt.
Die Verschlüsselung einer Verordnungsnummer setzt sich folgendermaßen zusammen:
Mit Hilfe der letzten Stelle sollten z.B. unterschiedliche Gültigkeitszeiträume gespeichert werden. Derzeit erfolgt auch eine Speicherung unterschiedlicher Anwendungsbereiche (z.B. Zollpräferenzen).