Übersicht LK/ZK

 

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Hier können Sie Lizenzkontingente (LK) und Zollkontingente (ZK) eines bestimmten Zeitraums einsehen.

Ihnen stehen die Suchkriterien „Jahr“, „TARIC-Code“ und „Ordnungs-Nr.“ zur Verfügung. Das Feld „Jahr“ ist standardmäßig mit dem Jahr des gewählten maßgebenden Zeitpunktes änderbar vorbelegt. Die Felder „TARIC-Code“ und „Ordnungsnummer“ müssen nicht zwingend gefüllt werden. In diesen Feldern ist auch eine teilqualifizierte Eingabe mit dem Jokerzeichen „%“ möglich.

Hinweis:

Die Ordnungsnummer ist eine sechsstellige Zahlenkombination; die immer mit den Ziffern 09 beginnt. Bei den letzten vier Ziffern der Ordnungsnummer handelt es sich um die bekannte Kontingentsnummer. Sofern die dritte Stelle eine „4” ist, handelt es sich um ein Lizenzkontingent. Auf diese Weise können Sie sich beispielsweise alle Lizenzkontingente eines bestimmten Kalenderjahres anzeigen lassen, indem Sie im Feld Ordnungsnummer „094%“ eingeben.

 

Über die Schaltfläche  führen Sie die Suche aus. Über  löschen Sie Ihre Eingabe und können erneut eine Suche ausführen.

Die Suchergebnisse werden Ihnen in Tabellenform angezeigt, maximal 20 Ergebnisse auf einer Seite. Am Ende der Tabelle sehen Sie, welche Seite gerade angezeigt wird (z.B. „Seite 2 von 5“). Über die Links „erste Seite“, „vorherige Seite“, „nächste Seite“ und „letzte Seite“ können Sie durch die Tabelle navigieren. Sie haben auch die Möglichkeit direkt zu einer Seite zu wechseln, indem Sie die betreffende Seitenzahl in das Feld „Gehe zu Seite“ eingeben und anschließend die Schaltfläche „los!“ betätigen.

Ihnen werden alle Kontingentsmaßnahmen - MN-Schlüssel 122 (Zollkontingent erga omnes) und 143 (präferentielles Kontingent) - angezeigt, die im ausgewählten Kalenderjahr gültig sind/ waren.

In der Spalte „kritisch“ wird Ihnen angezeigt, ob ein Kontingent den Status „Y“ = „kritisch“ oder „N“ = „nicht kritisch“ hat. Das in Klammern gesetzte Datum unterhalb der Buchstaben „Y“ oder „N“ gibt an, ab wann dieser jeweilige Status gilt/ galt. Es ist ein Langtext als Tooltip hinterlegt.

Wird ein bereits als erschöpft gemeldeten Kontingent wiedereröffnet, wird Ihnen das Datum der Wiedereröffnung in der Spalte „wiedereröffnet am“ angezeigt.

Hinweis:

Bei wiedereröffneten Zollkontingenten erfolgt die Zuteilung durch die EU erst 14 Tage nach dem Datum der Bekanntgabe der Wiedereröffnung.

 

Den Zusatzcode (ZC), den Maßstab-Schlüssel, den Gebietscode und die Verordnung können Sie sich über den hinterlegten Link entschlüsselt aufrufen.

 

Unter „Weitere Informationen“ gelangen Sie über den Link

      zusätzliche Angaben

auf die Seite Zusätzliche Angaben. Der Link „zusätzliche Angaben“ wird nur angezeigt, wenn ein im Abfragezeitraum gültiger Hinweis vorhanden ist.

Daneben stehen Ihnen unter „Weitere Informationen“ Links zu den Seiten

      Bedingungen,

      Länderausschluss,

      Aussetzung und

      Fußnoten

zur Verfügung, sofern entsprechende Daten vorhanden sind.